Zuschuss

Stadt Straubing

Die Stadt Straubing gewährt Familien bis zu einem Familiennettoeinkommen von 2.050 € einen Teilnehmerzuschuss. Für jedes im Haushalt lebende Kind kann ein Freibetrag in Höhe des Kindergelds zuzüglich 65 € in Abzug gebracht werden. Für Alleinerziehende gilt das Familiennettoeinkommen der Personensorgeberechtigten. Inhaber des Sozialpasses erhalten einen Zuschuss von 90% der Teilnehmergebühren.

Der Zuschussantrag ist im Amt für Soziale Dienste, Am Platzl 31, zu stellen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 09421 944-70414. Eine Terminvereinbarung wird erbeten.

Wer möchte, kann sich ganz unverbindlich den möglichen Zuschuss der Stadt Straubing berechnen lassen – einfach nur das Einkommen und die Anzahl der Kinder im Haushalt hier eingeben:

Netto-Haushalts-Einkommen (ohne Kindergeld):

Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt:

Ihr Zuschuss könnte 0% betragen.
Diese Berechnung ist natürlich nur unverbindlich und ohne Gewähr. Der konkrete Zuschuss wird erst nach Antragsstellung durch die Stadt Straubing festgesetzt.


Landkreis Straubing-Bogen

Familien mit Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen können ebenfalls einen finanziellen Zuschuss erhalten. Für die Antragstellung und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an das Landratsamt unter Tel. 09421 973-295.

Bitte beachten Sie, dass für den Landkreis andere Richtlinien und Voraussetzungen gelten als für die Stadt Straubing. Informieren Sie sich dazu am besten kurz vorab telefonisch.